Arbeitsförderung

Im Prozess der Integration von unterstützungsbedürftigen Menschen in den regulären Arbeitsmarkt sind sogenannte „Arbeitsgelegenheiten“ (AGH) ein wichtiger Schritt, um reelle Arbeitsbedingungen erfahrbar zu machen.
Die Teilnehmenden werden in gewerblich-technischen Bereichen eingesetzt und sind unter realitätsnahen Bedingungen tätig.
Dabei gibt es verschiedene Ausrichtungen:
  • In Werkstätten werden Erzeugnisse hergestellt, die dem Gemeinwohl dienen und den 1. Arbeitsmarkt nicht tangieren. Diese Erzeugnisse werden kostenfrei wohltätigen Einrichtungen übergeben.
  • Es werden alte Einrichtungsgegenstände aus gemeinnützig tätigen Einrichtungen aufgearbeitet und damit die Nachhaltigkeit gefördert.
  • In öffentlichen Bereichen, wie zum Beispiel städtischen Naherholungseinrichtungen, leisten die Teilnehmenden einen Beitrag bei den Bemühungen um Sauberkeit und Ordnung.
Eine sinnvolle Tätigkeit, das Beschäftigen in Gemeinschaft und die Einhaltung einer Tagesstruktur stärken die Persönlichkeit der Teilnehmenden und wirken sich positiv auf die soziale Teilhabe der Menschen aus.
Diese Arbeitsgelegenheiten werden durch das Jobcenter Elbe-Elster finanziert.