Unterweisungen

 

Zu unserer Organisation: GVFB e. V. Elsterwerda

Der GVFB ist eine Dienstleistungseinrichtung, die allen Teilnehmern der verschiedenen Aus- und Fortbildungsangebote offensteht – und das in einer möglichst offenen und angenehmen Arbeitsatmosphäre.

Alle Beteiligten begegnen sich in höflicher, freundlicher und respektvoller Art und Weise. Sie tolerieren den anderen und bemühen sich um gegenseitige Wertschätzung. Sie verzichten auf körperliche Gewalt und achten auf einen angemessenen Umgangston.

Damit dies für alle Teilnehmern und Arbeitenden – Nutzer und Personal – so ist und bleibt, sind nachfolgende Regelungen aufgestellt worden. Ausnahmen von diesen Regelungen bedürfen der Zustimmung der Geschäftsleitung bzw. des Vorstandes.

1. Hausrecht

Hausrecht bedeutet insbesondere die Entscheidung darüber, wer das Gelände oder die Schulungsräume betreten darf und wie die Nutzung der Räume und Einrichtungen des GVFB erfolgt.

Das Hausrecht wird von der Geschäftsführenden, Vorstand oder den von ihm mit dem Hausrecht Beauftragten ausgeübt. Hausrechtsbeauftragte sind neben den Mitarbeitenden insbesondere alle Lehrbeauftragte in den von ihnen benutzten Unterrichtsräumen.

2. Öffnungszeiten der Schulungsräume

Die Gebäude des GVFB sind, soweit keine anderen Regelungen bestehen, grundsätzlich von montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.

Abweichende Regelungen hiervon, auch für Wochenenden, sind extra abzustimmen.

3. Nutzung unserer Einrichtungen

Alle Räume, sanitären Einrichtungen und sonstigen Gegenstände des GFVB sind schonend zu behandeln. Insbesondere ist zu beachten, dass:

  • die Seminarräume so zu verlassen sind, wie sie zu Beginn des Unterrichts waren. Dieses betrifft die Stellordnung der Tische und Stühle ebenso wie die Sauberkeit und Ordnung des Raumes.
  • in den EDV-Räumen die Mitnahme und der Verzehr von Speisen und Getränken ausnahmslos nicht gestattet sind. Für die Einnahme von Speisen und Getränken stehen die Seminar- bzw. Pausenräume zur Verfügung. Die Teilnehmenden werden gebeten, insbesondere die Pausenräume sauber zu halten. Der Gebrauch von Kaffeemaschinen ist ebenfalls in allen Schulungsräumen untersagt.
  • der Zutritt zu den Räumen und die Benutzung der Einrichtungen der EDV-Kabinette  grundsätzlich nur Mitarbeitenden und Teilnehmenden der Ausbildungsmodule während der regulären Öffnungszeiten gestattet sind. Die Öffnungszeiten sind unbedingt einzuhalten. Das Lehrpersonal darf sich davon überzeugen, dass Nutzer zum berechtigten Kreis gehören.
  • das Mitbringen von Tieren zu unterlassen ist oder im Idealfall mit unseren Mitarbeitenden abgestimmt sein sollte.
  • Mitarbeitende und Lehrbeauftragte für die Nutzung der EDV-Einrichtungen und Dienste bspw. Computer, Drucker, E-Mailadressen, telefonische Einwahlberechtigung und/oder eine Benutzer-Kennung mit Passwort erhalten. Passwörter dürfen nicht weitergegeben werden.
  • sich alle Nutzerinnen und Nutzer nach Beenden der Arbeit vom System abmelden (ausloggen) müssen. Übergibt man den Rechner nicht gleich an Nachnutzer, so ist der Computer herunterzufahren und Computer sowie Monitor auszuschalten.

Bei der Benutzung der EDV-Einrichtungen ist zu beachten:

  • Software darf weder installiert noch gelöscht werden.
  • Es darf nur Software benutzt werden, die durch den GVFB installiert wurde. Nur ermächtigte Mitarbeitende des GVFB dürfen Hard- oder Softwarekonfigurationen ändern.
  • Eigene Server dürfen nur in Absprache mit Mitarbeitenden des GVFB betrieben werden.
  • Angriffe auf Rechner anderer und das Ausspähen fremder Daten und sonstige Hacker-Attacken sind strafbar. Wer es dennoch tut, dem wird der Zutritt untersagt.
  • Anstößiges Material pornographischen oder diskriminierenden Inhalts darf an den Rechnern nicht dargestellt oder wiedergegeben werden.

Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Wenn Abfall nicht vollständig vermieden werden kann, soll er zumindest umweltgerecht entsorgt werden. Bitte unterstützen Sie uns deshalb bei der ökologischen Trennung des Abfalls (Papierabfall, Verpackungsmaterialien/Wertstoffe, Einwegflaschen, Restmüll). Getränkeflaschen sind wieder mitzunehmen.

Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen (außerhalb des Gebäudes – vor dem Hauseingang) gestattet. Außerhalb dieser Raucherzonen gilt ein absolutes Rauchverbot auf dem gesamten Gelände.

In den gesamten Schulungsräumen ist das das Mitbringen bzw. der Genuss alkoholischer Getränke und anderer Rauschmittel strengstens untersagt. Verstöße hiergegen können den sofortigen Lehrgangsausschluss nach sich ziehen.

Auch die sanitären Anlagen bedürfen einer besonderen Sauberkeit. Bitte verlassen Sie die Toilettenräume so, wie Sie diese vorzufinden wünschen.

4. Werkstattordnung

  • Die Öffnungszeiten der Werkstätten richten sich entsprechend nach unseren Projekten.
  • Alle Sicherheitsvorschriften, geltenden Gesetze und Richtlinien im Bereich der Werkstatt sind einzuhalten.
  • Den Anweisungen des Lehrpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Festgestellte Schäden und Mängel sind sofort dem jeweiligen Dozenten bzw. der Geschäftsleitung zu melden.
  • Es ist jede Manipulation untersagt, sowohl an der vorhandenen Technik bzw. Hardware als auch an der Software: Eventuell entstandene Schäden werden gegen die Verursacher:innen geltend gemacht.
  • Das Abstellen von Getränkeflaschen, Tassen, Bechern usw. im Arbeitsbereich oder unter den Tischen ist nicht gestattet.
  • Alle Benutzer:innen verpflichten sich, zum pflegsamen Umgang mit der anvertrauten Technik.
  • Alle Zuwiderhandlungen gegen die Werkstattordnung werden geahndet.

5. Sie unterstützen unsere Arbeit, wenn Sie …

  • nach Unterrichtsende alle Fenster und Türen schließen, Stühle und Tische so stellen, wie sie zu Beginn des Unterrichts standen, damit die Reinigung des Raumes ohne weiteren Aufwand erfolgen kann,
  • Ihren eigenen Arbeitsplatz sauber verlassen und alle Papierabfälle entsorgen,
  • das Licht (evtl. elektrische Geräte wie Overhead-Projektor) ausschalten,
  • Verluste und Beschädigungen von Teilnehmer- bzw. GVFB-Eigentum unverzüglich bei der Seminarleitung melden,
  • Fundsachen bei der Seminarleitung abgeben,
  • im Brand- und Alarmfall ist den Anforderungen des Personals Folge zu leisten. Entsprechende Notausgänge sind beschriftet.

6. Was Sie uns unbedingt mitteilen müssen, ist …

  • der Gebrauch von Tonträgern während der gesamten Unterrichtszeit (einschließlich Pausen),
  • die Benutzung von Handys während der Unterrichtszeiten,
  • die missbräuchliche Benutzung bzw. Betätigung der Notausgänge, Alarmeinrichtungen und Feuerschutzanlagen,
  • das Anbringen von Plakaten und das Verteilen von Druckschriften, sofern nicht eine Genehmigung des GVFB vorliegt,
  • die Benutzung von EDV-Einrichtung außerhalb des Unterrichts, sofern nicht eine andere Absprache mit der Seminarleitung getroffen worden ist,
  • das Kopieren von Software bzw. andere Dateien sowie das Mitbringen von eigenen Speichermedien, die Manipulation an Hard- und Software.

Beim Verlassen des Objektes zwischen Beginn und Ende der täglichen Ausbildungszeit erlischt der Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Ausnahmen bestehen nur bei der Beauftragung zur Erledigung eines Dienstweges. Ein dementsprechender Auftrag ist vom Ausbildenden oder Mitarbeitenden des GVFB auszulösen und schriftlich zu vermerken.

Verstöße gegen diese Bestimmungen können im Einzelfall disziplinarische Maßnahmen bis hin zum Lehrgangsausschluss nach sich ziehen.

7. Garderobe und Wertsachen

Bitte achten Sie auf Ihre Garderobe und auf Ihre Wertsachen, da der GVFB keine Haftung für deren Verlust oder die Beschädigung übernimmt.

8. Fundsachen

Fundgegenstände sind beim GVFB oder dem Lehrbeauftragten abzugeben.
Fundsachen werden in der Regel ein Jahr aufbewahrt, bevor sie vernichtet werden.

9. Wenn Sie …

  • Probleme oder Sorgen haben, die die Teilnahme am Lehrgang beeinträchtigen, sprechen Sie Ihre Seminarleitung an. Sie kann Ihnen helfen oder Hilfe vermitteln. Sollte Ihre Seminarleitung nicht erreichbar sein, sprechen Sie bitte die zuständige Standortbeauftragte an.
  • telefonieren möchten, können Sie dies nach Absprache mit Ihrer Seminarleitung in dem entsprechenden Büro bzw. an öffentlichen Telefonen tun.
  • kopieren möchten, müssen Sie dies mit Ihrer Seminarleitung abklären.
  • mit dem PKW zur Schulung kommen, beachten Sie bitte die Parkmöglichkeit (bzw. die Parkverbote vor Ort) und planen die Suche nach einem Parkplatz bei Ihrer Anfahrt ein.
  • mit dem Fahrzeug kommen, können sie es auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen auf eigene Gefahr abstellen.
  • mit dem Fahrrad kommen, stellen Sie Ihr Rad bitte in den dafür vorgesehenen Bereich vor dem Eingang ab.

10. Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos

Mit der Unterzeichnung der „Kursanmeldung“ erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass im Rahmen von „Integrationsangebot für geflüchtete Menschen (INA)“ Bilder gemacht und zur Veröffentlichung gemäß EU-DSGVO

verwendet sowie zu diesem Zweck auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des GVFB. Nach Abschluss des Projektes erfolgt die Entfernung der angefertigten Fotos auf den o. g. Quellen.